Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Zum Urteil vom 13.11.2012 (AZ: VI R 50/11)
Zur Pressemitteilung des BFH Nr.9 vom 13.02.2013