Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen an Hotelgäste sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, auch wenn der Hotelier die „Übernachtung mit Frühstück“ zu einem Pauschalpreis anbietet.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 24.4.2013 (AZ: XI R 3/11)
Pressemitteilung des BFH Nr. 83 vom 4.12.2013