Urteil vom 1.6.16 (AZ: X R 17/15)
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
Urteil vom 1.6.16 (AZ: X R 17/15)
Pressemitteilung des BFH Nr. 61 vom 14.9.2016