In seinem Schreiben vom 19.12.2018 hat das BMF ausführlich zur Realteilung Stellung genommen. Erfahren Sie hier welche Aspekte darin behandelt werden.
Das BMF hat den UStAE an die Änderungen auf Grund des MwSt-Digitalpakets und des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften angepasst (BMF, Schreiben v. 14.12.2018 - III C 3 - S 7117-j/18/10002).
Das BMF hat mir Schreiben vom 17. Dezember 2018 die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger i.S.v. § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, die dem Steuerpflichtigen als Nachweis ggü. dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist, bekanntgegeben.
Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird – aufwandsunabhängig – eine Entfernungspauschale gewährt. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden. Auch bei Fahrten mit einem Taxi?
Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis setzt nach dem BFH-Urteil vom 21. August 2018 voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen (insbesondere den gesamten Mandantenstamm) entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt.
Der Bundestag hatte in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses angenommen. Eigentlich war die Behandlung im Bundesrat am 14. Dezember 2018 vorgesehen.
In Kooperation mit dem Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Leibnitz Universität Hannover und dem Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover bietet der Steuerberaterverband ab April 2019 die exklusive Veranstaltungsreihe „Aktuelle Rechtsprechung mit BFH-Richtern“ an.
Der Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre, der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover sowie der Steuerberaterverband bieten Ihnen in Kooperation die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Rechtsprechung mit BFH-Richtern“ an.
Die Regelung des sog. Kompensationsverbots in § 370 Abs. 4 S. 3 AO stellt eine der umstrittensten aber zugleich bedeutendsten Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts dar. Demnach sind Steuern auch dann verkürzt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt
Die Anweisung, die Vollziehung von Zinsfestsetzungen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO auf Antrag auszusetzen, wurden vom BMF auf Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2012 erweitert.
Das BMF hat in einer Meldung vom 10.12.2018 die nachfolgenden wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2019 zusammengestellt. Erhalten Sie hier weitere Informationen zum Thema!
Mit Schreiben vom 7.12.2018 hat das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH umgesetzt, nach der eine sog. Briefkastenanschrift eine ausreichende Rechnungsangabe darstellt.
Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat am heutigen Tag dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt und Prof. Dr. H.-Michael Korth zum Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen ernannt. Seine Amtszeit beginnt zum Januar 2019. Wir beglückwünschen unseren Ehrenpräsidenten zu dieser Ernennung.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Das BMF hat mit Schreiben vom 26.11.2018, IV C 6 – S 2142/17/10002 :013, die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekanntgegeben.
Was klientenorientierte Honorargestaltung bringt Immer wieder werde ich mit der Frage konfrontiert, ob sich die Beschäftigung mit einer klientenorientierten Honorargestaltung lohnt. In einem Newsletter-Beitrag habe ich diese Frage ja ausführlich und eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Viele Steuerberater scheuen (noch) die Mühe, strukturierte Leistungsangebote zu erstellen,
Der Markt für Kanzleiverkäufe hat sich verändert. Statt der bisherigen Alternativen: „Kanzlei gründen oder kaufen“, stellt sich nunmehr die grundsätzliche Frage „Selbstständig sein oder nicht?“. Das scheinbar größte Problem „Was wird denn zur Zeit für eine Steuerberaterpraxis bezahlt?“ ist nicht mehr der Flaschenhals der Nachfolge,
Die eigene Leistung zu „verkaufen” haben die wenigsten Steuerberater gelernt. Das tägliche Geschäft lässt meistens nur wenig Zeit übrig, um sich Gedanken über einen gekonnten Verkauf der Beratungsleistungen zu machen. Diese Unterlage soll genau das ändern!
Aktuelle Einzelfragen der Besteuerungspraxis in der Landwirtschaft stehen im Mittelpunkt dieser Unterlage.
Die Luft für den 6-%-Zinssatz im Steuerrecht wird dünn: Hier hat sich in den letzten Monaten – und insbesondere jüngst – einiges getan. Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) informiert über die aktuellen Entwicklungen.
Es gab sie schon einmal - die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Steuerbefreiung entfiel zuletzt ab dem Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschlägen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004. Nun kehr das steuerfreie Job-Ticket zurück!
Bereits im Oktober hatte das BMF mehrere Erlasse zum GrEStG veröffentlicht. Nun wurden weitere gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu folgenden Punkten veröffentlicht.
Der BFH hat sich dem EuGH angepasst, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (in diesem Fall: Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt und somit einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch bei lediglich platzierungsabhängigen Preisgeldern verneint.
Niedersächsische Steuerzahler, die in ihren Steuererklärungen außergewöhnliche Belastungen durch Aufwendungen für Krankheiten und Pflege geltend gemacht haben, können in Kürze erfreuliche Post von ihrem Finanzamt bekommen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.11.2018 die Übersicht über die ab 01.01.2019 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.
In einer aktuellen Entscheidung stellt der EuGH nunmehr fest, dass die strikte Anwendung des formellen Erfordernisses, Rechnungen vorzulegen, gegen die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit verstößt, da dadurch dem Steuerpflichtigen auf unverhältnismäßige Weise die steuerliche Neutralität seiner Umsätze verwehrt wird.
Hinsichtlich der Frage, wie teilentgeltliche Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter zwischen eigenem Betriebsvermögens (Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen) eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ertragsteuerlich zu behandeln sind, gibt es verschiedene Auffassungen.
Wie behält man trotz unübersehbar vieler Änderungen den steuerrechtlichen Überblick? Mit den vier Halbtagesseminaren des "Aktuellen Steuerrecht". Mit bewährtem Konzept: Die Behandlung von zahlreichen praktischen Fällen sorgt dafür, dass "Ihr" Fall auch besprochen wird. Die Seminarreihe "Aktuelles Steuerrecht" bringt Sie in allen relevanten Steuerrechtsgebieten und
Der diesjährige Deutsche Steuerberatertag war wieder einmal ein großer Erfolg. Die Themenvielfalt und die abwechslungsreichen Veranstaltungsformate begeisterten die Teilnehmer, egal ob jung oder alt, Erstbesucher oder alte Hasen.
Die pauschalen Nutzungswerte nach der sog. 1%-Regelung werden grundsätzlich unabhängig von den entstandenen Kosten angesetzt. Der geldwerte Vorteil kann im Einzelfall die insgesamt für den Dienstwagen entstandenen Kosten übersteigen.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals: Jahressteuergesetz 2018) angenommen.
Mit Schreiben vom 22.11.2018 hat das BMF die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2019 berechnet wird.
Das BMF hat mit Schreiben vom 16.11.2018 die aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung abgeleiteten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2019 bekannt gegeben.
Zahlt eine Krankenkasse Beiträge zurück, ist der Sonderausgabenabzug für die laufenden Versicherungsbeiträge entsprechend zu kürzen. Auch Bonuszahlungen von Krankenversicherungen werden wie Beitragsrückerstattungen behandelt.
DIGITALISIERUNG aus Sicht des Chefs! Wie hat sich der Alltag von meinem Kollegen nach der Digitalisierung verändert? Worauf muss ich mich einstellen? Welche Probleme kommen auf mich zu, welche sind vermeidbar, warum kann es nicht so bleiben, wie es ist?
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung, wie der BFH in seinem Urteil vom 20.7.2018 (Az.: IX R 5/15)
Vor gut vier Jahren erblickte die finale Fassung des BMF-Schreibens zu den GoBD das Licht der Welt. Vorausgegangen waren langwierige Erörterungen sowie zwei Entwurfsfassungen, die der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in seinen Stellungnahmen S 04/13 und S 09/13 seinerzeit nachdrücklich kritisierte.
Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – was bewegt sich auf den letzten Metern? Stärkung der Steuerplanungssicherheit Bedauerlicherweise soll das Ausbleiben einer Reaktion auf die Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung keineswegs deren rechtliche Anerkennung bedeuten. Die Auswertung der Mitteilungen würde folglich einseitig dem Transparenzinteresse des
In dem zu entscheidenen Fall hatte die Klägerin von Dritten Bauleistungen bezogen und veräußerte die fertiggestellten Gebäude zum Teil umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG. In geringen Umfang behielt sie die Gebäude und vermietete diese steuerfrei.
Das Seminar richtet sich an Steuerpraktiker. Es fasst die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und den Verwaltungsanweisungen zusammen, z.B. die grundlegende Rechtsprechungsänderung zur Realteilung. Diese wird ausführlich dargestellt und weiterhin bestehende Zweifelsfragen sowie Gestaltungsempfehlungen anschaulich erörtert.
Werden Sie in der Praxis auch zunehmend mit Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht konfrontiert? Dieses Seminar wird Sie künftig noch besser in die Lage versetzen, Ihre Mandanten hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen im SV-Recht umfassend und betriebsprüfungssicher zu beraten.
Mit diesem Seminar richten wir uns an Kanzleimitarbeiter/innen, die u.a. ausgebildete/r Steuerfachangestellte/r sind, bzw. Berufswiedereinsteiger/innen und an Auszubildende mit grundlegenden Entgeltabrechnungskenntnissen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Mit diesem Seminar richten wir uns an Ihre Mitarbeiter/innen, die ausgebildete Steuerfachangestellte/r bzw. Berufswiedereinsteiger/innen sind, und an Auszubildende mit Grundlagenkenntnissen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Bei diesem exklusiven Expertenseminar für Berater von Kapitalgesellschaften informiert Sie ein hochqualifiziertes Dozententeam über aktuelle Entwicklungen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern.
Am heutigen Tag fand der Antrittsbesuch von Vizepräsident René Freiberg bei Finanzminister André Schröder im Finanzministerium Sachsen-Anhalt statt. Mit dabei waren Matthias Kruppa, Hermannus Erdwiens, Dr. George Alexander Wolf, Christian Böke und Dr. Klaus Klang.
Der Rabattfreibetrag gilt nach Auffassung des BFH ausschließlich für Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses gewährt. Bei der Zuwendung des Vorteils kann sich der Arbeitgeber aber Dritter bedienen, wenn sie in seinem Auftrag und für seine Rechnung tätig werden.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse können pauschal versteuert abgerechnet werden, sofern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung i.S.d. Sozialversicherung vorliegt.
Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1. Januar 2013 die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse von 400 EUR auf 450 EUR angehoben.
Für Mahlzeiten steigt der Monatswert ab Januar 2019 von 246 auf 251 € und für das Frühstück erhöht er sich von 52 auf 53 €. Jeweils 99 € werden für das Mittag- und Abendessen festgesetzt.