Umsetzung des BFH-Urteils vom 19.1.2017 zur Änderung der Berechnung der zumutbaren Belastung
Finanzverwaltung reagiert auf das Urteil des BFH vom 19.1.2017 (Az.: VI R 75/14) zum Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen bei der Einkommensteuer.