Fahrzeuge im Steuerrecht: Dienstwagen / Geschäftswagen – Update 2018
Die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen spielt in der täglichen Beratungspraxis eine ausgesprochen bedeutsame Rolle und ist für die Mandanten oftmals [...]
Die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen spielt in der täglichen Beratungspraxis eine ausgesprochen bedeutsame Rolle und ist für die Mandanten oftmals [...]
Dieses Skript beschäftigt sich mit den Unterschieden bei der umsatz- und der ertragsteuerlichen Behandlung verschiedenster Geschäftsvorfälle bei Gesellschaften. Der Schwerpunkt [...]
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung bekannt gegeben. Außerdem wurde die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019" veröffentlicht.
Die wirtschaftliche Krise des Mandanten und ein drohendes Insolvenzverfahren stellen den steuerlichen Berater regelmäßig vor schwierige Herausforderungen. Wie ist mit [...]
Am 22. August 2018 fand eine außerordentliche Bezirksversammlung im Bezirk Halle. Hierbei wurde Hilmar Speck aus Halle (Saale) zum neuen Bezirksvorsitzenden gewählt. Klaus Lecke ebenfalls Halle (Saale) wurde als Stellvertreter bestätigt.
Der BFH hat mir Urteil vom 14.6.2018 (Az.: III R 35/15) entschieden, dass die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen muss.
Liefert der Arbeitgeber Ware (Sachbezüge) in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 € einzubeziehen.
Gegenstand der Unterlage sind ertrag-, grunderwerb- und erbschaftsteuerliche Themen, die sich typischerweise i.R.d. steuerlichen Gestaltungs- und Strukturberatung von Familienunternehmen (Kapital- [...]
In einem aktuell vom FG München entschiedenen Sachverhalt stritten sich die Beteiligten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach deren Wertverfall.
Gegenwärtig ist die Abgeltungswirkung einbehaltener und als einbehalten ausgewiesener Kapitalertragsteuer auf (Schein-) Renditen aus Aktienverkäufen strittig.