Lohnsteueranmeldung 2019
Das BMF hat mit Schreiben vom 24. August 2018[1] das Muster der Lohnsteueranmeldung 2019 bekannt gemacht.[2]
In den elektronischen Formularen wurden nur kleine Abweichungen zum Vordruckmuster aufgenommen. So sind zusätzlich
- zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorgesehen.
[1] IV C 5 – S 2533/18/10002, DOK: 2018/0664208
[2] § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG
Stand: 13.9.2018