EuGH: Rechnungen für Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich

In einer aktuellen Entscheidung stellt der EuGH nunmehr fest, dass die strikte Anwendung des formellen Erfordernisses, Rechnungen vorzulegen, gegen die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit verstößt, da dadurch dem Steuerpflichtigen auf unverhältnismäßige Weise die steuerliche Neutralität seiner Umsätze verwehrt wird.

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