Von getrennt lebenden Eltern getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Wer kann den Kostenabzug geltend machen?

Fraglich ist, bei welchem Elternteil die zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KV/PV-Beiträge) für ein Kind, für das Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld besteht, als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG abzugsfähig sind.

Krankenversicherungsbeiträge bei Mehrfachversicherung und Kostenabzug

Sofern ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung als auch freiwillig privat krankenversichert ist, kann er ausschließlich die Basis-Krankenversicherungsbeiträge (erhöht) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.

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