Neue Revisionsverfahren beim BFH
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im April 2019 veröffentlicht wurden.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im April 2019 veröffentlicht wurden.
Der BFH hat mit Urteil vom 12. Juni 2018 entschieden, dass eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG weder abhängig von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten sei.
Tragen Eltern, die ihrem kindergeldberechtigten Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Basis-Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuerlast der Eltern mindern. Ein solcher Kostenabzug ist selbst dann zulässig, wenn das Kind erwerbstätig ist und der Arbeitgeber die Beiträge unmittelbar vom Lohn des Kindes einbehalten hat.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2018 zu einem Mehrergebnis von 793,4 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.559.853 Arbeitgebern wurden 96.338 Arbeitgeber abschließend in 2018 geprüft.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.11.2018 (Az. I R 81/16) entschieden, dass eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist.
Die folgenden Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 2/2019 behandelt. Erfahren Sie hier welche dies sind!
Das Skript richtet sich an Steuerpraktiker. Es fasst die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und den Verwaltungsanweisungen zusammen, z.B. die [...]
Herzlich laden wir Sie und Ihre Familie zum Sommerfest 2019 in das Haus der Steuerberater in Magdeburg ein. Lassen Sie uns gemeinsam eine Zeit voller Freude verbringen, bei dem nur eins im Mittelpunkt stehen soll – Ihre Familie.
Mit Urteil vom 10. Mai 2017 - I R 93/15 - (DStR 2017, 2429) hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. d. § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG a. F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Absatz 4 AktG enthält.
Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht (BFH, Beschluss v. 14.3.2019 - V B 3/19).