Status | Buchung nicht möglich |
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Seminar-ID | 2019-249 |
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Referent | Daniel Dinkgraeve, LL.M. / EMBA, RA/FAfStR |
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Ort und Termin | 07.11.2019, 09:00 Uhr – 12:30 Uhr, Hannover Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Verbandsgeschäftsstelle, Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover – Bitte nutzen Sie das Parkhaus des HCC – |
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Gebühren | Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 100,00 und beinhaltet die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung. |
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Seminarinhalte | Mit Exkurs zu den Informationspflichten der Finanzverwaltung
Das Finanzamt mag zunächst nicht alles wissen, die Finanzverwaltung insgesamt verfügt aber über ein umfassendes Wissen über die Steuerpflichtigen, welches auch zunehmend zielgerichtet mobilisiert wird. Bessere Vernetzung der Finanzbehörden untereinander, aber auch mit anderen Landes- und Bundesbehörden, Risikomanagement- und Prüfsoftware, Schulung von IT-Spezialisten und Aufbau von Kernkompetenzen in als problematisch angesehenen Wirtschaftszweigen lassen den Steuerbürger immer gläserner werden. Auch Auskunftspflichten privatwirtschaftlicher Unternehmen, Datenlieferung im Inland und aus dem Ausland, Auskunftsabkommen und eine Vielzahl internationaler Ermittlungs- und Auskunftsmöglichkeiten gleichen eventuelle Informationsdefizite des Finanzamts kurzfristig aus. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der täglichen Praxis werden Situationen aufgezeigt, die der Berater frühzeitig erkennen muss, um seinen Mandanten auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden schützen zu können.
Gliederung I. Informationsquelle Steuerpflichtiger II. Private Dritte als Informationsquelle III. Finanz-/Zollverwaltung als Informationsquelle IV. Behörden und Gerichte als Informationsquelle V. Auskunftsansprüche des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung
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