Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungskosten abziehbar
Der Gesetzgeber hat seit 2014 bestimmt, dass als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Kosten angesetzt werden können, höchstens jedoch 1.000 EUR im Monat. Wird die Zweitwohnung oder -unterkunft möbliert angemietet, sind die Aufwendungen bis zum Höchstbetrag berücksichtigungsfähig.