Optimierte Vermögensnachfolge mit Familien-Pool-Gesellschaften
Bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen gewinnt der Familienpool stetig an Bedeutung. Die Übertragung von Einkünften auf Familienmitglieder mit geringem Einkommen [...]
Bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen gewinnt der Familienpool stetig an Bedeutung. Die Übertragung von Einkünften auf Familienmitglieder mit geringem Einkommen [...]
Mit der Erbschaftsteuerreform 2016 hat der Gesetzgeber die Begünstigungen für Betriebsvermögen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst. Einfacher ist es dadurch [...]
Mit BMF-Schreiben vom 02.05.2019 hat sich die Finanzverwaltung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes geäußert. Die Finanzverwaltung führt darin aus, dass entsprechende Zinsfestsetzungen vorläufig erfolgen und diese Vorläufigkeit auch zu Ungunsten des Mandanten gelten soll.
Der BFH bittet den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 wurden neue Pflichten und Haftungsregelungen für die Betreiber elektronischer Marktplätze eingeführt.
Nimmt ein Mandant ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlust verwendet worden ist.
Das FG Düsseldorf hatte sich mit Urteil vom 31. Mai 2019 erstmals mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der typisierende Zinssatz von 6 % verfassungsrechtlich zweifelhaft ist. Die Düsseldorfer Richter vertreten die Auffassung, eine Verfassungswidrigkeit bestehe wegen der vereinfachenden Typisierung nicht.
Am 16.10.2019 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für die steuerlichen Aspekte des Klimaschutzpakets der Bundesregierung beschlossen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant.
Backwaren, die von Bäckereien im Eingangsbereich von Supermärkten zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, unterliegen dem regulären Steuersatz, wenn hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. Dies hat das FG Münster in seinem Urteil v. 3.9.2019 - 15 K 2553/16 U entschieden (Revision beim BFH unter Az. XI R 25/19).
Die Bundesregierung hält die derzeitigen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 im wesentlichen Teilen für überholt. Sie seien an die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und dem Bewertungsgesetz vollzogenen Rechtsänderungen durch die Erbschaftsteuerrefom 2016 anzupassen.