BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der BFH mit Urteil vom 3.7.2019 – VI R 36/17 entschieden hat. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt.