Neue Revisionsverfahren beim BFH
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im Januar 2020 veröf-fentlicht wurden.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im Januar 2020 veröf-fentlicht wurden.
Die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag gemäß § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG werden für Verluste der Veranlagungsjahre 2020 und 2021[1] von 1 Mio. € auf 5 Mio. € bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. € auf 10 Mio. € im Falle einer Zusammenveranlagung angehoben.
Das BMF hat mit Schreiben vom 23.1.2020 eine Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden veröffentlicht, die eine mögliche Doppelbesteuerung bei einer Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft beseitigen soll.
Mit Urteil vom 6. Juni 2019 hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) nicht tatsächlich durchgeführt wird, wenn der gegen die Organträgerin bestehende Anspruch auf Verlustübernahme in der Bilanz der Organgesellschaft nicht ausgewiesen wird.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine 12seitige Information über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen durch Vereine aktualisiert.
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem EStG nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Bei den Einkünften aus VuV ist der Erhaltungsaufwand grundsätzlich im Kj der Zahlung als Werbungskosten sofort abziehbar. Eine Ausnahmeregelung enthält § 82b EStDV, der eine Verteilung größeren Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre (wahlweise) vorsieht.
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert.
Ist ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, müssen in einem zweiten Schritt die abzugsfähigen Kosten ermittelt werden. Nunmehr ist zu unterscheiden zwischen grundstückorientierten Aufwendungen und nutzungsorientierten Aufwendungen.
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“ in § 8c Abs. 1a KStG keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.