BMF: Absenkung des Steuersatzes für die Personenbeförderung im Bahnverkehr
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 (BGBl. I 2019, 2886) wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt. Die Finanzverwaltung stellt nun wichtige Grundsätze dar.