Aktuelles zur Anwendung der 10 Tagesregelung
Die OFD NRW hat sich zur Anwendung der 10 Tagefrist geäußert. Danach ist als „kurze Zeit“ i.S.d. § 11 EStG ein Zeitraum bis zu 10 Tagen anzusehen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben fällig und geleistet worden sein.