FinMin Niedersachsen: Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen
Steuerpflichtige, die einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe mit Erstellung der Steuererklärung beauftragt haben, haben die Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum Ablauf des Monats Februars 2021 abzugeben.