BMF: Ergänzung des BMF-Schreibens zu steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :003) wie folgt ergänzt - Abschnitt VIII. 2. wird wie folgt gefasst.