Status | Buchung möglich |
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Seminar-ID | 2020-253 |
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Referent | Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR Dipl.-Fw. (FH) Thomas Maack, StB |
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Ort und Termin | 10.05.2021, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr, Bad Zwischenahn/Ohrwege Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn/Ohrwege – Achtung: Nachholtermin! |
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Gebühren | Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 195,00 und beinhaltet die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks. |
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Seminarinhalte | Die Anwendung der Regelungen des Umwandlungssteuererlasses vom 11.11.2011 und die letzten Gesetzesänderungen, insb. die Erleichterungen bei der steuerlichen Rückwirkungen bedingt durch die Corona-Krise, und die bis zum Jahre 2020 ergangenen BFH-Urteile zeigen in der Praxis mehr und mehr die Gefahren, aber auch Beratungschancen auf.
Darüber hinaus gibt es häufig Probleme bei der praktischen Umsetzung von Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz. Die Umsetzung von Umwandlungen und Abbildung in den Bilanzen der beteiligten Unternehmen werden anhand von vielen Beispielen anschaulich, aber auch kontrovers aus Sicht der Beraterschaft und aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt. Insbesondere werden viele Gestaltungsoptionen aufgezeigt.
Das Seminar eignet sich besonders für Teilnehmer, die aktuell Umstrukturierungen beraten bzw. vorbereiten. Auch Teilnehmer, die Ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht ergänzen bzw. aktualisieren wollen, sollten diese Veranstaltung nutzen.
Gliederung
I. Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
II. Spaltung von Kapitalgesellschaften
III. Verschmelzung auf den Alleingesellschafter
IV. Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
V. Einbringung in Kapitalgesellschaften
VI. Einbringung in eine KapG = Ersatzrealisationstatbestände als schädliche Ereignisse für die Auslösung der rückwirkenden Besteuerung
VII. Aufnahme von Gesellschaftern in Personengesellschaften
Dieses Seminar wird in Sachsen-Anhalt von der Studien-Akademie Magdeburg (SAM) am 14.01.2021 in Magdeburg angeboten. Bitte melden Sie sich für diesen Termin ausschließlich mit dem Anmeldeformular der SAM an.
Bitte beachten Sie: Es werden 2 Zeitstunden als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) anerkannt.
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