Status | Buchung möglich |
|
|
Webinar-ID | 2021-513 |
|
|
Referent | Diplom-Wirtschaftsjurist (Univ.) Andreas Fietz, Steuerberater |
|
|
Termin | 11.02.2021, 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
|
|
Gebühren | Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 69,00.
Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit einem Link, mit dem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link! |
|
|
Webinarinhalte | Großbritannien ist zum 31. Januar 2020 formal aus der Europäischen Union ausgeschieden. Aufgrund des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums geltend die Regelungen der EU im Bereich der Umsatzsteuer gleichwohl bis zum 31.12.2020 in Großbritannien fort. Seit dem 01.01.2021 gilt Großbritannien auch umsatzsteuerlich als Drittland. Dies hat Konsequenzen für diverse Geschäfte deutscher Unternehmen mit Firmen aus Großbritannien. Die Finanzverwaltung hat sich im Dezember mit einem BMF-Schreiben zusätzlich geäußert. Das Webinar stellt die Folgen aus dem Brexit dar und gibt Handlungsempfehlungen.
Gliederung
I. Lieferungen nach Großbritannien II. Dienstleistungen an Kundinnen und Kunden in Großbritannien III. Bedeutung der britischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IV. Vorsteuervergütungsanträge 2020 V. Auswirkungen auf Umsatzsteuerverkürzungen
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise: 1. Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Diese beinhaltet einen Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließen bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
|