Status | Buchung möglich |
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Seminar-ID | 2021-069 |
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Referent | Dipl.-Finw. Michael Seifert, StB |
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Ort und Termin | 05.07.2021, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Stade Stadeum GmbH u. Co. KG – K-Zone, Schiffertorsstr. 6, 21682 Stade 06.07.2021, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Bad Zwischenahn/Ohrwege Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn/Ohrwege 07.07.2021, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Melle-Osnabrück Van der Valk Hotel, Wellingholzhausener Straße 7, 49324 Melle 15.07.2021, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Hannover Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Verbandsgeschäftsstelle, Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover – Bitte nutzen Sie das Parkhaus des HCC – |
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Gebühren | Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 190,00 und beinhaltet die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks. |
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Seminarinhalte | Für Mitarbeiter/innen ist regelmäßig die Höhe ihres Nettolohns entscheidend. Auf der anderen Seite müssen die Unternehmen gerade in (Nach-)Corona-Zeiten die Kosten stärker als in der Vergangenheit im Blick behalten. Lohngestaltungen i.R.d. Nettolohnoptimierung bieten weiterhin zahlreiche Möglichkeiten an, die es gilt, in Gesprächen mit den Mandantinnen und Mandanten zu erörtern und deren Gestaltungen einzuleiten. Diese Gestaltungen dienen neben der Kostenoptimierung auch der Motivation und der Bindung der Mitarbeiter/innen an das Unternehmen. In dem Seminar wird in praxisrelevanter Weise übersichtlich anhand zahlreicher Beispielsfälle auf vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sowie auf Haftungsgefahren der Aussagen von sog. Lohnoptimierern eingegangen.
Gliederung
I. Neustrukturierung der Vergütungssysteme II. Nettolohnoptimierung III. Lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten IV. Entgeltumwandlung (Austausch von Barlohn in Sachlohn) und Gestaltungsgrenzen V. Was heißt „Arbeitgeber-Zusatzleistung“? – Aktuelles aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung VI. Abgrenzung: Arbeitslohn vs. Sonderrechtsbeziehungen (u.a. Home-Office-Anmietung, Werbezuschüsse etc.) VII. Neues zur 44 EUR/50-EUR-Freigrenze (Änderungen 2020/2021/2022) – Gesetzesänderung / Verwaltungsauffassung / zulässige und unzulässige Praxisgestaltungen VIII. Reisekosten und Gestaltungsmöglichkeiten |