Kanzleigesuch in Hann. Münden
Die Kamey-Steuerberatungsgesellschaft betreut seit 1973 Mandanten unterschiedlicher Rechtsform und Branche aus Göttingen heraus. Am 16.11.2020 haben wir unsere Niederlassung aus Dransfeld nach Hann. Münden verlegt.
Die Kamey-Steuerberatungsgesellschaft betreut seit 1973 Mandanten unterschiedlicher Rechtsform und Branche aus Göttingen heraus. Am 16.11.2020 haben wir unsere Niederlassung aus Dransfeld nach Hann. Münden verlegt.
Ich suche zum nächstmöglichen Zeitpunkt für meine Steuerberatungskanzlei in Weener eine/n Steuerfachangestellten
Die HSP STEUER Gleye + Poppe PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft in Goslar kurz HSP STEUER Goslar, ist die von den Steuerberatern Christian Gleye und Andreas Poppe inhabergeführte Kanzlei, die persönliche, individuelle Beratung und Betreuung mit modernster Kanzleiinfrastruktur verbindet.
Digitalisierung, qualifizierte Mitarbeiter/innen und ein professioneller Umgang mit einer sich verstetigenden ökonomischen Instabilität in Corona-Zeiten sind die zentralen Herausforderungen [...]
Insbesondere kleine und mittlere Bargeldbetriebe sind in den letzten Jahren immer stärker im Fokus des Finanzamts. Unangekündigte Überprüfungen der [...]
Seit 2018 führen praktisch alle Finanzämter unangekündigte Kassenprüfungen durch, die nicht selten in umfangreichen Betriebsprüfungen enden. Selbstständigen mit viel [...]
Dienstleistungen, Handel, Werklieferungen – der europäische Markt wächst immer stärker zusammen. Dabei wurde und wird aktuell die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung [...]
Am 24.3.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und einer rechtsformneutralen Angleichung der Besteuerung von [...]
Wir suchen ab dem 01.01.2022 zur Erweiterung unseres Mandantenkreises eine Steuerberaterkanzlei zur Übernahme. Bevorzugt in Wolfenbüttel und Umgebung. Anfragen werde diskret behandelt.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kosten der Arbeitnehmer für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei zu leisten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.