Energiepreispauschale für Rentenbeziehende: Keine Eintragung in der Einkommensteuer-Erklärung 2022 nötig!
Mit dem JStG 2022 vom 16. Dezember 2022 wurde in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c EStG festgelegt, dass die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 Euro der Einkommensteuer unterliegt. [...]