Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen und dem Bericht des Bundestag-Finanzausschusses beschlossen.
Sind Auslandsreisekosten abzurechnen, werden gesonderte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 neue Pauschbeträge veröffentlicht.
Das BMF hat mit Schreiben vom 25. November 2020 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014.
Der BFH hat sich mit Urteilen vom 16. Juni 2020[1] zur Unzumutbarkeit der Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung in elektronischer Form geäußert. Einkommensteuer-Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden.
Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für die Verpflegung, die während einer Auswärtstätigkeit entstehen, sind durch Ansatz von Verpflegungspauschalen als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
Mit der ESt-Erklärung 2019 wurde begonnen, die Erklärungsvordrucke modular aufzubauen. Dieser Aufbau wird mit den Erklärungsvordrucken 2020 fortgeführt. Diskutiert wurde innerhalb der FinVerw., auf die Eintragung der von Dritten übermittelten Daten bei elektronischen Steuerklärungen zu verzichten. Offensichtlich aus technischen Gründen sollen diese Daten auch weiterhin
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 kann seit dem 1.10.2020 (= gesetzlicher Starttermin) bis 30.11.2021 gestellt werden.
Das BMF hat in einem erst jetzt veröffentlichten Schreiben vom 18. August 2020[1] die Auffassung vertreten, dass die Verlängerungen der Nichtbeanstandungsregelung durch 15 Bundesländer nicht von der Rechtslage gedeckt sei.
Das FG Nürnberg hat sich mit Urteil vom 29. Juli 2020 zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags im Jahr 2020 geäußert.
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 21. August 2020 entschieden, dass Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise zum Teil selbst genutzten Gebäudes sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen sind.
Der BFH hat entschieden, dass eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt führt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bundesregierung hat am 2. September 2020 den Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im November bzw. Dezember 2020 zu rechnen.
§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
In Fällen einer behördlich angeordneten Quarantäne stellte sich die Frage, wie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwillig versicherter Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich zu behandeln sind.
Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum 1. Januar 2021 soll eine wertmäßige Anpassung der bislang festgelegten amtlichen Sachbezugswerte erfolgen. Folgende amtliche Sachbezugswerte 2021 sind vorgesehen.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (kurz: JStG 2020) vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf enthält auch eine lange erwartete bzw. befürchtete Definition des Begriffs der Arbeitgeber-Zusatzleistung.
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 traten mehrere kindergeld- bzw. kinderfreibetragsrelevante Änderungen ein.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) vorgelegt.
Der Gesetzgeber hat nunmehr rückwirkend ab Jahresbeginn den bisherigen Listenhöchstbetrag von 40.000 € auf 60.000 € angehoben. Für die Umsetzungspraxis bedeutet dies: Eine rückwirkende Korrektur der privaten Nutzungsentnahme bzw. des über die Lohnabrechnung abgerechneten geldwerten Vorteils ist vorzunehmen.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben einen inhaltsgleichen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.
Der BFH hat mit Urteil vom 6. Juni 2019 entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind, wenn die Kostenübernahme die Arbeitnehmer veranlassen sollte, unter Inkaufnahme von erheblichen persönlichen Veränderungen, wie sie sich
Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Entsprechend steht Deutschland als global vernetzte Exportnation vor der Herausforderung, die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland zu bekämpfen, Lieferketten wiederherzustellen
Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG können die (höheren) Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Nach Auffassung des Thüringer FG sind auch Taxikosten als Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel anzusehen.
Erleidet ein Mandant auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nach Auffassung des BFH nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst.
Der BFH hat mit Urteil vom 14. Januar 2020[1] die Tätigkeit eines selbständigen, auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalts als selbständiger externer Datenschutzbeauftragter gem. § 4f BDSG für verschiedene (meistens größere) Unternehmen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet.
§ 35c EStG sieht seit 2020 eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vor. Diese Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine – von einer berechtigten Person nach amtlichem Muster erstellte - Bescheinigung Folgendes nachgewiesen wird.
Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich, wenn eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet (Betriebsveranstaltung). Zudem muss die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.
Nachdem zunächst einzelne Bundesländer eine Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gewährt hatten, hat das BMF mit Schreiben v. 23. April 2020[1] eine allgemeine bundesweit gültige Verwaltungsregelung geschaffen.
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2020 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (kurz: Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Mit abschließenden Beratungen im Bundesrat ist am 5. Juni 2020 zu rechnen.
Mit Urteil v. 3. September 2019[1] hat der BFH entschieden, dass die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, keine „Veräußerung“ i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstelle.
Einen weiteren interessanten und praxisbedeutsamen Sachverhalt hat der BFH mit Urteil v. 23. Oktober 2019 entschieden. Das FG Berlin-Brandenburg ließ vorab einen Kostenabzug zu. Nach Auffassung des BFH hat das FG Berlin-Brandenburg die Aufwendungen für die Wohnung allerdings zu Unrecht als Werbungskosten anerkannt.
Soweit in Anspruch genommene IABs nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, sind die IABs im Bildungsjahr rückgängig zu machen; die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist ist zulässig.
Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden, so der GKV-Spitzenverband in einer Verlautbarung vom 25. März 2020.
Die Lohnsteuer-Anmeldungen für März 2020 bzw. das 1. Quartal 2020 sind grundsätzlich am 10. April 2020 an die Finanzverwaltung zu übermitteln und auszugleichen. Die Finanzverwaltungen zumindest in NRW und in Bayern lassen eine Fristverlängerung um 2 Monate bis zum 10. Juni 2020 zu.
Das vom Arbeitgeber ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist nach § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG steuerfrei, allerdings in der Lohnsteuerbescheinigung betragsmäßig aufzuführen.
Gesetzlich ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auf den bundeseinheitlichen Vordrucken zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren gestellt wird. Eine Antragsstellung kann grundsätzlich auch formlos erfolgen.
Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz will in der Corona-Krise Sonderzahlungen bis 1.500 EUR steuer- und damit wohl auch beitragsfrei stellen. Mit dieser Regelung sollen die Anstrengungen von Arbeitnehmern in der Corona-Krise entsprechend gewürdigt werden, teilte Scholz mit.
Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu.
Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren ist bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich ab dem
1. Januar 2020 anzuwenden.
Das aufnehmende inländische Unternehmen und deren Berater müssen künftig sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen eines inländischen (wirtschaftlichen) Arbeitgebers zwecks Vornahme des Lohnsteuerabzugs vorliegen. Wird diese Regelung unbeachtet gelassen, ergeben sich neue Haftungsrisiken.
Durch die Einführung der gesetzlichen Pauschale von 8 EUR, die für Inlands- und Auslandsfälle einheitlich gilt, entfällt der Einzelnachweis. Die gesetzliche Pauschale scheidet aber aus, sofern keine Übernachtung stattfindet (eintägige Auswärtstätigkeit).
Die OFD NRW hat sich zur Anwendung der 10 Tagefrist geäußert. Danach ist als „kurze Zeit“ i.S.d. § 11 EStG ein Zeitraum bis zu 10 Tagen anzusehen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben fällig und geleistet worden sein.
Ist ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, müssen die dem Grunde nach abziehbaren Kosten ermittelt werden. Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformation Nr. 2020/01 detaillierter als die SenFin Bremen zu dieser Thematik Stellung bezogen.
Das FG Münster hat sich im Urteil vom 3. Dezember 2019 damit auseinandergesetzt, ob an Mitarbeiter gezahlte Entgelte für die Zurverfügungstellung ihres Pkw zur Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters der Lohnsteuer unterliegen.
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Sachbezugs aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2020 ein Bewertungsabschlag von einem Drittel vom ortsüblichen Mietwert eingeführt.
Die Finanzverwaltung überträgt die Viertel-Regelung ab 2020 auch auf die Bewertung eines geldwerten Vorteils aus einer steuerpflichtigen Dienstradüberlassung, auch wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind.
Der BFH hat mit Urteilen v. 1.8.2019 eine für zahlreiche Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften bedeutsame „Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ im Falle bestimmter Lohnformwechsel bejaht.
Die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag gemäß § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG werden für Verluste der Veranlagungsjahre 2020 und 2021[1] von 1 Mio. € auf
5 Mio. € bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. € auf 10 Mio. € im Falle einer Zusammenveranlagung angehoben.
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem EStG nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.