Kategorie: Mitarbeiter-Info

Steuerfreie Kita-Beiträge und BFH-Beschluss v. 14. April 2021: Spannungsverhältnis zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kosten der Arbeitnehmer für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei zu leisten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Corona-Beihilfe nach § 3 Nr. 11a EStG: Erfreuliches zur Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto

Nach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden. Die steuerfreie Arbeitgeberleistung kann vom 1. März 2020 bis zum 31 März 2022 erbracht werden.

Home-Work-Pauschale und öffentliche Verkehrsmittel

Für die Jahre 2020 und 2021 kann für jeden Tag, an dem der Steuerpflichtige ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich tätig wird und kein häusliches Arbeitszimmer unterhält oder den Kostenabzug nach den Grundsätzen des häuslichen Arbeitszimmers nicht wählt, ein pauschaler Betrag von 5 EUR - maximal 600 EUR im Jahr – steuerlich geltend gemacht werden.

2021-06-07T08:01:40+02:0019.03.2021|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|

Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Der Bundesrat hat mittlerweile zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung genommen.

2021-06-07T12:21:48+02:0011.03.2021|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|
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