Kategorie: Mitarbeiter-Info

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet: Vorsicht bei der Dienstwagenabrechnung!

Der Gesetzgeber hat nunmehr rückwirkend ab Jahresbeginn den bisherigen Listenhöchstbetrag von 40.000 € auf 60.000 € angehoben. Für die Umsetzungspraxis bedeutet dies: Eine rückwirkende Korrektur der privaten Nutzungsentnahme bzw. des über die Lohnabrechnung abgerechneten geldwerten Vorteils ist vorzunehmen.

Umzugskosten und Vorsteuerabzug

Der BFH hat mit Urteil vom 6. Juni 2019 entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind, wenn die Kostenübernahme die Arbeitnehmer veranlassen sollte, unter Inkaufnahme von erheblichen persönlichen Veränderungen, wie sie sich aus einem Familienumzug ergeben, Aufgaben beim Arbeitgeber zu übernehmen.

2021-06-07T12:23:10+02:0008.06.2020|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|
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